Zwei Menschen in derselben Stadt tragen denselben Namen: Elif Karaca. Die erste Elif ist eine Führungskraft, die seit mehr als zehn Jahren im operativen Datenmanagement arbeitet. Nach ihrem Studium war sie bei mehreren Technologieunternehmen tätig; seit vier Jahren leitet sie das operative Kundendatenmanagement eines internationalen Softwareunternehmens. Die zweite Elif arbeitete vor Jahren kurzzeitig an einem Beratungsprojekt. Dieses Projekt endete in einem schweren Konflikt. Es geht um nicht erbrachte Leistungen, gegenseitige Vorwürfe und eine Akte, die der Rechtsabteilung vorgelegt wurde.
Beide teilen Vor- und Nachnamen, haben verschiedene Fakultäten derselben Universität besucht, in derselben Stadt gelebt und ähnliche Berufsbezeichnungen getragen. Doch sie sind nicht dieselbe Person. Ein Technologieunternehmen nutzt ein KI-gestütztes Einstellungssystem, um einen neuen Direktor für den operativen Bereich auszuwählen. Das System vergleicht den Lebenslauf eines Bewerbers mit Profilen in beruflichen Netzwerken, früheren Bewerbungsunterlagen, dem CRM des Unternehmens, Rednerprofilen von Veranstaltungen und Unterlagen früherer Lieferantenbeziehungen. Elif Karacas Lebenslauf gelangt in das System. Der Agent findet folgende Übereinstimmungen: Vor- und Nachname: exakt. Stadt: übereinstimmend. Universität: teilweise übereinstimmend. Berufsfeld: ähnlich. Altersgruppe: nah beieinander. Das System führt die Datensätze beider Menschen zu einer einzigen Person zusammen.
Die Erfahrung der ersten Elif und der frühere Streit um die zweite Elif werden zu Bestandteilen desselben Profils. Im zusammenfassenden Bericht schreibt der Agent: „In der Vergangenheit der Bewerberin finden sich ein Streit um nicht erbrachte Leistungen, ein Vertrauensproblem und eine Lieferantenbeziehung, die der Rechtsabteilung vorgelegt wurde.“ Die Personalverantwortliche sieht die Rohquellen nicht. Ihr liegt nur die kurze Entscheidung des Systems vor: Identity Match Confidence: 0.94 Reputational Risk: High Recommendation: Reject Die Bewerberin wird nicht zum Gespräch eingeladen. Wenige Tage später erhält Elif eine automatische Absage.
Sie weiß nicht, welcher Datensatz über sie verwendet wurde. Im Bewerbungsportal des Unternehmens findet sie die Option „Entscheidung anfechten“. In das Widerspruchsformular schreibt sie: „Ich war an keinem Lieferantenstreit beteiligt. Der verwendete Datensatz gehört nicht zu mir.“ Das System prüft den Widerspruch erneut, verwendet dabei jedoch dasselbe Ergebnis der Identitätszuordnung und dasselbe zusammengeführte Profil. Die zweite Entscheidung lautet: „Die verfügbaren Datenquellen stützen die ursprüngliche Bewertung.“ Elif wird mitgeteilt, sie könne zur stärkeren Verifizierung folgende Unterlagen hochladen:
- Vorder- und Rückseite ihres Ausweisdokuments
- Ihre letzten drei Arbeitsverträge
- Meldebescheinigung
- Hochschulabschlusszeugnis
Um sich von einem Vorfall abzugrenzen, an dem sie nie beteiligt war, soll Elif einen großen Teil ihres Lebens dokumentieren. Das System hat den Identitätsfehler erzeugt. Die Beweislast wird Elif auferlegt. Sie weigert sich, sämtliche Dokumente hochzuladen, und schreibt dem Unternehmen direkt per E-Mail. Eine menschliche Personalverantwortliche prüft die Akte und erkennt Unterschiede, die auf den ersten Blick nicht sichtbar waren:
- Die zweite Elif nutzte eine andere E-Mail-Domain.
- Die Fachbereiche an der Universität stimmen nicht überein.
- Einige Beschäftigungszeiträume überschneiden sich.
- Während des Beratungsstreits arbeitete die erste Elif in Vollzeit in einem anderen Land.
- Die Telefonnummern in den beiden Datensätzen unterscheiden sich.
- In der alten Lieferantenakte steht lediglich der Name „E. Karaca“.
- Die vom System mit 94 Prozent angegebene Übereinstimmung beruht nicht auf einem einzigen verifizierten Identitätsdokument, sondern auf der Summe ähnlicher, schwacher Anhaltspunkte.
Das Unternehmen berichtigt den Datensatz und entschuldigt sich bei der Bewerberin. Doch die abschließenden Gespräche für die Stelle sind bereits beendet. Ein anderer Bewerber wurde ausgewählt. Der Identitätsfehler ist technisch korrigiert; die verlorene Chance kehrt nicht zurück. Später fragt das Unternehmen den Systemanbieter: „Warum hat das System zwei Menschen für dieselbe Person gehalten?“ Der Anbieter antwortet: „Das Modell hat unter den verfügbaren Daten die wahrscheinlichste Übereinstimmung gewählt.“ Diese Erklärung kann technisch richtig sein. Aus Sicht des betroffenen Menschen beantwortet sie jedoch nicht die eigentliche Frage:
Wann wurde aus einer Wahrscheinlichkeit eine Identität, auf deren Grundlage Maßnahmen gegenüber einem Menschen ergriffen wurden?
Das Modell hat eine Vermutung angestellt. Die Institution hat diese Vermutung als Datensatz eines realen Menschen verwendet. Der Einstellungsagent hat sie in eine Entscheidungsbegründung verwandelt. Die menschliche Führungskraft hat die Zahl von 94 Prozent wie einen Beweis behandelt. Das Widerspruchssystem hat dieselbe Vermutung erneut berechnet und sich damit selbst bestätigt. An keiner Stelle sagte das System: „Es ist nicht sicher, dass diese beiden Datensätze zu derselben Person gehören.“ An keiner Stelle gelangte es zu dem Schluss: „Bei dieser Unsicherheit darf ich keine schwer rückgängig zu machende Absage erteilen.“ Zuerst wurde die Identität unterstellt. Anschließend wurde das gesamte Verhalten auf dieser Annahme aufgebaut.
Daraus folgt unser zweiter grundlegender Artikel:
Identität darf nicht unterstellt werden.
GRUNDLEGENDER ARTIKEL
Kein KI-System darf Namensähnlichkeit, Gesichtsähnlichkeit, ein gemeinsam genutztes Gerät, räumliche Nähe, eine frühere Rolle, eine soziale Verbindung, dieselbe Domain, ein geteiltes Konto, eine Modellprognose oder einen Wahrscheinlichkeitswert für sich allein als eindeutige Identität eines Menschen, einer Institution oder eines Kontos verwenden. Bevor eine Handlung Folgen für einen Menschen oder eine Institution erzeugt, müssen die betreffende Identität, Rolle, der Zeitpunkt, die Vertretungsbefugnis und das Ziel anhand von Nachweisen geprüft werden, die der Tragweite der Handlung angemessen sind. Identitätsunsicherheit darf nicht verborgen werden. Mit wachsender Unsicherheit muss das System seine Handlungsstufe senken; schwer rückgängig zu machende Entscheidungen, Zahlungen, Veröffentlichungen, Datennutzungen oder externe Kommunikationen müssen unterbleiben.
Zwei verschiedene Menschen dürfen nicht stillschweigend zusammengeführt werden. Ebenso wenig dürfen fragmentierte Datensätze desselben Menschen dessen Rechte auf Einwilligung, Widerspruch, Berichtigung und Stopp unwirksam machen.
Ein synthetisches Gesicht, eine synthetische Stimme oder eine synthetische Persona ist nicht der reale Mensch selbst. Inhalte, die einen realen Menschen nachahmen, dürfen nicht so dargestellt werden, als stammten Aussage, Freigabe oder Handlung von diesem Menschen. Identitätsprüfung darf weder zum Vorwand für unnötige Überwachung werden noch Menschen dazu zwingen, ihr gesamtes Leben offenzulegen. Das System darf nur den Mindestnachweis zur Identität verlangen, der für die betreffende Handlung erforderlich ist.
Identität ist mehr als ein Name
Im Alltag beschreiben Menschen Identität häufig mit Vor- und Nachnamen. „Das ist Elif.“ „Dieses Unternehmen heißt Nova.“ „Diese Nachricht stammt vom Geschäftsführer.“ Für ein KI-System ist ein Name jedoch meist nur ein erster Anhaltspunkt. Tausende Menschen können denselben Namen tragen. Derselbe Markenname kann in verschiedenen Ländern von unterschiedlichen Unternehmen verwendet werden. Ein Mensch kann im Laufe der Jahre seinen Nachnamen, seinen Beruf, seine Adresse, seine Telefonnummer oder sein E-Mail-Konto ändern. Ein Unternehmen kann seine Firma ändern, mit einem anderen Unternehmen verschmelzen, seine Marke übertragen oder in verschiedenen Ländern über andere Rechtsträger tätig sein.
Ein Konto in sozialen Medien kann einem realen Menschen, einem Vertreter, einer Agentur oder einem KI-Agenten gehören. Identität ist deshalb kein einzelnes Datenfeld. Vor einer Handlung müssen mindestens folgende fünf Fragen getrennt beantwortet werden:
1. Wer ist das?
Welcher Mensch, welche Institution, welches Konto oder welcher Agent?
2. In welcher Eigenschaft tritt die Person auf?
Als Kunde? Als Beschäftigter? Als Führungskraft? Als Bevollmächtigter? Als Markenvertreter?
3. Für welchen Zeitpunkt?
Geht es um die aktuelle Rolle? Um einen früheren Titel? Um eine abgelaufene Beziehung?
4. In wessen Namen handelt die Person?
Im eigenen Namen? Im Namen eines Unternehmens? Im Namen eines anderen Menschen?
5. Ist sie zu dieser konkreten Handlung befugt?
Bedeutet eine korrekte Identität, dass die Person zu allem befugt ist? Wird auch nur eine dieser fünf Fragen falsch beantwortet, kann das System falsch handeln, obwohl es scheinbar den richtigen Menschen gefunden hat.
Identität, Authentifizierung und Autorisierung sind nicht dasselbe
Viele Systeme reduzieren folgende drei Fragen auf eine einzige: „Wer ist diese Person?“ Tatsächlich handelt es sich um drei verschiedene Probleme.
1. Identifizierung
Zu welcher Person oder Institution gehört dieser Datensatz? Zum Beispiel: Welcher Elif Karaca gehört diese E-Mail-Adresse?
2. Authentifizierung
Kontrolliert die Person, die die Anweisung erteilt, tatsächlich das behauptete Konto oder die behauptete Identität? Zum Beispiel: Wurde eine Nachricht von der E-Mail-Adresse des Geschäftsführers tatsächlich von ihm versendet?
3. Autorisierung
Ist diese korrekt identifizierte Person befugt, den konkreten Vorgang auszuführen oder freizugeben? Zum Beispiel: Darf der Geschäftsführer allein die Verwendung der Stimme eines anderen Beschäftigten in einer öffentlichen Kampagne freigeben? Diese drei Stufen sind nicht austauschbar. IDENTITÄT KORREKT ≠ KONTO WIRD TATSÄCHLICH VON DIESER PERSON GENUTZT ≠ ZU DIESER HANDLUNG BEFUGT Ein System kann einen Menschen korrekt identifizieren. Sein Konto kann jedoch kompromittiert sein. Es kann die Kontrolle über das Konto korrekt prüfen. Die Person ist möglicherweise trotzdem nicht zu dieser Handlung befugt.
Ein Mensch kann befugt sein. Dennoch kann seine Anweisung ein unübertragbares Recht eines anderen Menschen verletzen. Identität steht deshalb am Anfang der Befugniskette. Sie ist nicht die ganze Kette.
Ein Mensch kann zugleich mehrere Rollen innehaben
Ein Mensch kann Unternehmenseigentümer, Kunde, Beschäftigter, Elternteil und privater Nutzer sein. Dieselbe Person hat in verschiedenen Rollen unterschiedliche Befugnisse. Der Geschäftsführer eines Unternehmens darf beispielsweise den Kauf betrieblicher Software freigeben, die öffentliche Erklärung des Unternehmens veröffentlichen lassen und den institutionellen Agenten stoppen. Doch dieselbe Person darf nicht die biometrische Einwilligung eines Beschäftigten erteilen, den Wunsch eines Kunden nach Abmeldung von weiterer Kommunikation ignorieren oder den fehlerhaften Datensatz eines Bewerbers für richtig erklären. Die Identität kann stimmen, während die Rolle falsch ausgelegt wird. Der Agent darf deshalb nicht lediglich sagen: „Diese Person ist Kaan.“ Oder: „Diese Person ist der Geschäftsführer.“
Er muss wissen:
In welcher Eigenschaft und mit welcher Befugnis handelt dieser Mensch bei dieser konkreten Handlung?
Eine Rolle ist keine allgemeine Macht über das ganze Leben.
Eine Rolle ist kein dauerhafter Bestandteil der Identität
Ein Mensch war vielleicht früher Finanzdirektor und hat heute eine andere Aufgabe. Auf einer alten Unternehmenswebsite kann er noch immer als „Finanzdirektor“ aufgeführt sein. Sein Profil in einem beruflichen Netzwerk ist möglicherweise nicht aktualisiert. Auch das alte E-Mail-Konto kann weiterhin aktiv sein. Ein KI-Agent sieht den früheren Datensatz und folgert: „Diese Person darf eine Änderung des Zahlungskontos freigeben.“ Doch die Rolle ist beendet. Dieses Verhalten können wir Rollenwäsche nennen. Rollenwäsche bedeutet, einen Titel aus der Vergangenheit oder einem anderen Zusammenhang als Befugnis für einen heutigen Vorgang zu verwenden.
Ein Rollendatensatz muss mindestens folgende Angaben enthalten: WER? IN WELCHER INSTITUTION? IN WELCHER ROLLE? VON WANN BIS WANN? ZU WELCHEN HANDLUNGEN BEFUGT? WER HAT DIE BEFUGNIS ERTEILT? IST DIE ROLLE BEENDET? Die Aussage „Diese Person war einmal Führungskraft“ ist keine heutige Befugnis.
Zeit ist Teil der Identität
Identität beantwortet nicht nur die Frage: „Wer?“ Manchmal muss sie auch folgende Frage
„Wer war diese Person zu welchem Zeitpunkt?“
beantworten. Ein Mensch kann früher Beschäftigter, Kunde, bevollmächtigter Vertreter, einwilligende Person oder Kontoverwalter gewesen sein. Heute besteht dieselbe Beziehung möglicherweise nicht mehr. Ein Unternehmen kann früher Betreiber einer Marke gewesen sein, die später an eine andere Institution übertragen wurde. Ein Konto in sozialen Medien kann den Eigentümer gewechselt haben. Eine Domain kann verkauft worden sein. Wird ein Identitätsdatensatz ohne Zeitangabe verwendet, kann deshalb eine frühere Beziehung wie eine heutige Tatsache behandelt werden.
Eine frühere Identitätsverknüpfung ist keine heutige Befugnisverknüpfung.
Ein Konfidenzwert zur Identität ist kein Identitätsnachweis
KI-Systeme erzeugen in unklaren Situationen Wahrscheinlichkeiten. Das kann natürlich und nützlich sein. Ein System kann sagen: „Diese beiden Datensätze könnten zu derselben Person gehören: 94 Prozent.“ Das Problem liegt nicht in der Prozentangabe. Es entsteht, wenn diese Zahl wie die Aussage „Dies ist mit Sicherheit dieselbe Person“ verwendet wird. Insbesondere bei Handlungen mit großer Tragweite sind 80, 94 oder 99 Prozent für sich allein kein Identitätsnachweis. Selbst eine scheinbar kleine Fehlerquote kann dazu führen, dass zahlreiche Menschen unter einer falschen Identität bewertet werden. Sind in einer vereinfachten Rechnung ein Prozent von einer Million Zuordnungen falsch, ergeben sich zehntausend fehlerhafte Zuordnungen. Das bedeutet nicht, dass ein für einen einzelnen Datensatz angezeigter Konfidenzwert von 99 Prozent der tatsächlichen Genauigkeitsquote entspricht.
Auf einem Diagramm kann diese Zahl klein erscheinen. Für einen Menschen, der zu Unrecht abgelehnt oder beschuldigt wurde oder dessen Daten der falschen Person offengelegt wurden, ist sie nicht klein. Deshalb gilt: MODELLKONFIDENZ ≠ IDENTITÄTSBEFUGNIS Die Konfidenz des Modells kann die Richtung einer Untersuchung bestimmen. Sie darf allein nicht die Legitimität der endgültigen Folgen für einen Menschen bestimmen.
Mit wachsender Unsicherheit muss die Handlungsstufe sinken
Ist die Identität nicht sicher, hat das System drei Möglichkeiten. 1. Weitere und verhältnismäßige Verifizierung Zum Beispiel: die betriebliche E-Mail-Domain, eine eindeutige Kundennummer, die Vorgangskennung oder einen aktuellen Rollendatensatz prüfen. 2. Die Handlungsstufe senken Zum Beispiel: statt einer Zahlung eine Prüfanfrage erstellen, statt des Nachrichtenversands einen Entwurf hinterlassen oder statt der Ablehnung eines Bewerbers eine menschliche Prüfung veranlassen. 3. Sicher anhalten Ist die Identität sehr unsicher und die Handlung irreversibel, darf der Vorgang nicht ausgeführt werden. Das richtige Verhältnis lautet: WENIGER IDENTITÄTSNACHWEISE → NIEDRIGERE ZULÄSSIGE HANDLUNGSSTUFE Gefährlich ist das Gegenteil: IDENTITÄT UNKLAR + HANDLUNG IRREVERSIBEL
Fehler bei der Identitätszusammenführung
Werden die Datensätze zweier verschiedener Menschen unter einer einzigen Person zusammengeführt, können wir dies als Identitätszusammenführungsfehler bezeichnen. Dieser Fehler kann aus folgenden Gründen entstehen:
- Gleicher Vor- und Nachname
- Ähnliche E-Mail-Adressen
- Gemeinsame Telefonnummer
- Dasselbe Unternehmen oder dieselbe Schule
- Ähnliches Gesicht
- Gemeinsam genutztes Gerät
- Dieselbe Wohnanschrift
- Familiäre Beziehung
- Fehlende Kundennummer
- Abgekürzter Name
- Unterschiede durch Übersetzung oder Alphabet
Zum Beispiel können Aleksandr Petrov und Александр Петров dieselbe Person sein. Doch eine identische Schreibweise bezeichnet nicht immer denselben Menschen. Umschriften zwischen arabischer, lateinischer und kyrillischer Schrift können eine Zuordnung erschweren. Ein System muss Sprach- und Schriftunterschiede verstehen. Es darf Ähnlichkeit jedoch nicht in eine sichere Identität verwandeln.
Fehler bei der Identitätsaufspaltung
Wird derselbe Mensch wie mehrere getrennte Personen gespeichert, können wir dies als Identitätsaufspaltungsfehler bezeichnen. Auch dieser Fehler hat schwerwiegende Folgen. Ein Kunde sagt zum Beispiel: „Senden Sie mir keine weiteren Marketingnachrichten.“ Die Anfrage wird in sein erstes Profil eingetragen. Im System besteht für denselben Menschen jedoch noch ein zweites Profil. Der CRM-Agent versendet über dieses zweite Profil weiterhin Nachrichten. Die Institution könnte sagen: „Im ersten Datensatz war die Einwilligung zur Kontaktaufnahme deaktiviert; dies war ein anderer Datensatz.“ Für den Menschen ist es kein anderer Datensatz. Dieselbe Institution erreicht dieselbe Telefonnummer.
Durch die Aufspaltung einer Identität können folgende Rechte über verschiedene Datensätze verteilt werden:
- Widerruf der Einwilligung
- Abmeldung von weiterer Kommunikation
- Datenlöschung
- Widerspruch
- Abhilfe
- Menschliche Stoppanweisung
- Berichtigung eines fehlerhaften Datensatzes
Identitätsgenauigkeit bedeutet deshalb nicht nur, zwei verschiedene Menschen nicht zusammenzuführen.
Sie bedeutet auch, die Rechte desselben Menschen korrekt auf alle einschlägigen Datensätze auszuweiten.
Sowohl das Zusammenführen als auch das Trennen von Datensätzen müssen reversibel sein
Werden zwei Profile zusammengeführt, muss das System folgende Informationen bewahren:
- Welche Datensätze wurden zusammengeführt?
- Welche Nachweise wurden verwendet?
- Wer oder welches System hat entschieden?
- Zu welchem Zeitpunkt?
- Welche Handlungen waren betroffen?
- Lässt sich die Zusammenführung rückgängig machen?
Wenn ein Mensch sagt: „Dieser Datensatz gehört nicht zu mir“, darf das System nicht antworten: „Unser Algorithmus hat diese Zuordnung mit hoher Konfidenz vorgenommen.“ Der Widerspruch muss einen echten Prozess zur Trennung der Datensätze auslösen. Wird umgekehrt bestätigt, dass zwei getrennte Profile zu demselben Menschen gehören, müssen die Rechte auf Einwilligung und Berichtigung korrekt zusammengeführt werden.
Die Beweislast darf nicht vollständig dem Menschen auferlegt werden
Im Fall von Elif hat das System zwei Menschen fälschlich zusammengeführt. Anschließend wurden von Elif ein Ausweisdokument, Arbeitsverträge, eine Meldebescheinigung und ein Hochschulabschlusszeugnis verlangt. Das System ist aufgrund kleiner und schwacher Anhaltspunkte zu einem falschen Ergebnis gelangt. Der Mensch kann den Fehler dagegen nicht berichtigen, ohne einen großen Teil seines Lebens offenzulegen. Das ist nicht gerecht. Die Institution muss die Nachweise vorlegen können, auf die sie ihre Zuordnungsentscheidung stützt. Der Mensch muss die falsche Zuordnung mit den geringstmöglichen erforderlichen Angaben trennen können. Die richtige Frage lautet nicht: „Können Sie Ihr gesamtes Leben nachweisen?“, sondern:
„Welche geringstmögliche Angabe genügt, um diese beiden Datensätze zu trennen?“
Zum Beispiel können ein abweichender Beschäftigungszeitraum, eine andere E-Mail-Domain, eine eindeutige Kundennummer oder die Beziehung zu einem anderen Rechtsträger genügen.
Identitätsprüfung ist kein Vorwand für Überwachung
Manche Systeme begegnen Identitätsunsicherheit, indem sie mehr Daten sammeln. Mehr Daten bedeuten jedoch nicht automatisch eine richtige Identität. Sie können vielmehr neue Risiken schaffen: unnötige Überwachung, Datenlecks, Profilbildung, Diskriminierung und Machtasymmetrie. Nicht jede Handlung erfordert ein staatliches Ausweisdokument. Ein Agent, der lediglich einen Restaurantvorschlag erstellt, muss die rechtliche Identität des Menschen möglicherweise nicht kennen. Ein Agent, der eine hohe Zahlung sendet, benötigt dagegen stärkere Nachweise. Der Identitätsnachweis muss der Handlung angemessen sein.
GERINGE TRAGWEITE → WENIGER IDENTITÄTSDATEN HOHE TRAGWEITE → EINSCHLÄGIGE UND BELASTBARE VERIFIZIERUNG Doch auch eine Handlung mit großer Tragweite begründet kein Recht auf unbegrenzten Zugriff auf das gesamte Leben eines Menschen.
Das System muss die einschlägige Beziehung verifizieren, nicht den ganzen Menschen.
Pseudonymität und Anonymität sind legitime Identitätsformen
Der Grundsatz, dass Identität nicht unterstellt werden darf, bedeutet nicht, dass jeder Mensch überall seinen amtlichen Namen verwenden muss. Menschen können in bestimmten Umgebungen unter einem Pseudonym, Künstlernamen, Benutzernamen oder anonym auftreten. In einem Forum muss die amtliche Identität eines Verfassers möglicherweise nicht bekannt sein. Der echte Name eines Hinweisgebers kann besonderen Schutz benötigen. Die öffentliche Identität eines Künstlers kann ein Künstlername sein. Ein KI-System muss nicht immer die Frage „Wie lautet der echte Name dieses Menschen?“ lösen. Manchmal lautet die richtige Frage:
Genügt es für diesen Vorgang, die Kontinuität und Befugnis dieses Kontos zu verifizieren?
Unter einem Pseudonym aufzutreten ist keine falsche Identität. Sich als ein anderer Mensch auszugeben ist es. Anonymität und Identitätsvortäuschung dürfen nicht verwechselt werden.
Eine Marke ist nicht mit ihrem rechtlichen Betreiber identisch
Menschen kennen eine Dienstleistung meist unter ihrem Markennamen. Vertrag, Rechnung, Datenverantwortung oder Zahlung können jedoch über unterschiedliche juristische Personen abgewickelt werden. Denken wir an eine Marke namens ArcNova. Die Website verwendet den Namen ArcNova. In der Türkei betreibt ein Unternehmen die Dienstleistungen. Die Verträge in Deutschland unterzeichnet ein anderes verbundenes Unternehmen. Die Rechnungen mancher Kunden werden über einen Vertriebspartner ausgestellt. Ein Einkaufsagent, der nur den Markennamen sieht, kann an das falsche Unternehmen zahlen, den falschen rechtlichen Betreiber als Vertragspartei auswählen, die Datenverantwortung der falschen Institution zuordnen oder den Preis eines anderen Landes verwenden.
Markenidentität ist wirtschaftlich real. Sie erfüllt jedoch nicht dieselbe Funktion wie die Identität des rechtlichen Betreibers. Das System muss folgende Rollen auseinanderhalten: MARKE RECHTLICHER BETREIBER VERTRAGSPARTEI RECHNUNGSAUSSTELLER DATENVERARBEITER TECHNISCHER ANBIETER Diese Rollen können in derselben Institution zusammenfallen. Sie müssen es nicht.
Die richtige Marke zu finden bedeutet nicht, die richtige juristische Partei zu finden.
Unternehmen einer Gruppe sind nicht austauschbar
Innerhalb einer Unternehmensgruppe können zahlreiche juristische Personen bestehen. Sie können dasselbe Logo und Webdesign verwenden. Beschäftigte können dieselbe E-Mail-Domain nutzen. Verträge, Schulden, Datenverantwortung, Befugnisse und Beschäftigungsverhältnisse können jedoch unterschiedlich sein. Ein Agent darf nicht mit der Begründung „Dieses Unternehmen gehört derselben Gruppe an“ die Befugnis einer Tochtergesellschaft auf eine andere übertragen. Die Gruppenzugehörigkeit kann ein Beleg für eine Beziehung sein. Sie ist keine Übertragung von Befugnissen.
Eine Domain kann ein starkes Identitätssignal sein, ist aber kein abschließender Nachweis
Betriebliche E-Mail- und Webdomains können bei der Identitätsprüfung hilfreich sein. Eine Domain kann jedoch kompromittiert sein; es kann eine ähnlich geschriebene betrügerische Domain verwendet werden; die Marke kann von einem anderen rechtlichen Betreiber geführt werden; das Konto eines ehemaligen Beschäftigten kann aktiv geblieben sein; oder ein gemeinsamer Dienstleister kann dieselbe Domain verwenden. Beispielsweise können novasystems.example, nova-systems.example und novasystem.example ähnlich aussehen. Bei einem schwer rückgängig zu machenden Vorgang darf sich der Agent nicht allein auf die visuelle Ähnlichkeit stützen. Die Änderung eines Zahlungskontos, ein Vertrag oder die Übermittlung sensibler Daten erfordern eine stärkere Verifizierung.
Die Kontrolle über ein Konto ist nicht dasselbe wie die Identität des Menschen
Von einem E-Mail-Konto ist eine Nachricht eingegangen. Das System ordnet sie dem Kontoinhaber zu. Das Konto kann jedoch geteilt, von einem Assistenten genutzt, kompromittiert oder von einem automatisierten Agenten verwaltet worden sein. Deshalb müssen folgende zwei Aussagen getrennt werden: DIE NACHRICHT KAM VON DIESEM KONTO. DIESER MENSCH HAT SIE PERSÖNLICH VERFASST UND FREIGEGEBEN. Die erste Aussage kann technisch nachweisbar sein. Die zweite kann zusätzliche Nachweise erfordern. Insbesondere bei Geldtransfers, rechtlichen Verpflichtungen, Veröffentlichungen mit biometrischen Abbildern oder Änderungen von Befugnissen dürfen Kontokontrolle und menschlicher Wille nicht gleichgesetzt werden.
Gemeinsam genutzte Konten können Verantwortung unsichtbar machen
In einer Institution können alle Agenten Nachrichten über dasselbe Konto versenden: automation@company.example. Von außen betrachtet gehen dann alle Handlungen von derselben Identität aus. Später könnte die Institution erklären: „Wir können nicht feststellen, welcher Agent die Nachricht versendet hat.“ Das ist kein akzeptables Ergebnis der Systemgestaltung. Ein gemeinsam genutztes Konto darf verwendet werden. Jede Handlung muss jedoch mit folgenden Angaben verknüpft sein:
- Technische Agenteninstanz
- Zugrunde liegende menschliche Aufgabe
- Befugnisdatensatz
- Vorgangskennung
- Verantwortlicher Mensch
- Versandzeitpunkt
Die Identität von Maschinen muss ebenso nachvollziehbar sein wie die Identität von Menschen.
Der Name eines Agenten ist nicht seine technische Identität
Eine Institution kann ihren Kunden einen einzigen Agentennamen anzeigen: NOMOS. Im Hintergrund können jedoch unterschiedliche Basismodelle, Werkzeugagenten, Versionen und Subagenten arbeiten. Der öffentliche Name kann Kontinuität schaffen. Für die Prüfung werden jedoch auch folgende Angaben benötigt: ÖFFENTLICH SICHTBARER NAME: NOMOS TECHNISCHE INSTANZ:
NOMOS-SALES-2026-10-04MODELL/KONFIGURATION:
CONFIG-17BEFUGNIS:
AUTH-4.1Wird ein Vorfall lediglich mit „NOMOS hat es getan“ protokolliert, bleibt der tatsächliche technische Akteur möglicherweise unauffindbar. Die Persona ist das öffentliche Gesicht des Verhaltens. Die technische Identität bezeichnet den überprüfbaren Akteur der Handlung. Beides muss gemeinsam bewahrt werden.
Wann muss ein Mensch wissen, dass sein Gegenüber ein Agent ist?
Nicht jeder automatisierte Vorgang erfordert einen auffälligen Warnhinweis. Die Maschinenidentität muss jedoch offengelegt werden, wenn sie das Vertrauen, die Entscheidung, die Einwilligung, die Bereitschaft zur Preisgabe von Informationen oder den Widerspruchsweg eines Menschen beeinflusst. Ein Mensch kann beispielsweise annehmen, eine Nachricht sei von einem realen Vertriebsmitarbeiter verfasst worden, eine Aussage im Video stamme persönlich von der Führungskraft oder eine Einstellungsentscheidung sei von einem Menschen getroffen worden. Tatsächlich hat ein Agent gehandelt. Dieser Unterschied ist wesentlich. Die Offenlegung kann folgende Fragen beantworten:
- Wurde der Inhalt von KI erzeugt?
- Hat ein Mensch den Text freigegeben?
- Hat der Agent lediglich einen Vorschlag gemacht?
- Hat der Agent die Nachricht selbst versendet?
- Wurde ein synthetisches Gesicht oder eine synthetische Stimme verwendet?
- Welche Institution ist für das Ergebnis verantwortlich?
Die bloße Aussage „Möglicherweise wurde KI eingesetzt“ kann unzureichend sein.
Ein synthetisches Gesicht ist nicht der reale Mensch
Ein Avatar kann Selin vollkommen ähnlich sehen. Das beweist jedoch keine der folgenden drei Aussagen:
- Selin hat diesen Text verfasst.
- Selin hat diesen Text freigegeben.
- Selin hat dieser Veröffentlichung zugestimmt.
Das Gesicht im Bild kann einem realen Menschen gehören. Der Text kann von einem anderen Agenten verfasst worden sein. Die Entscheidung zur Veröffentlichung kann ein anderes Team getroffen haben. Eine synthetische Darstellung muss deshalb mindestens folgende Identitäten auseinanderhalten: DARGESTELLTER MENSCH URHEBER DES INHALTS FREIGEBENDE PERSON SYSTEM ZUR STIMM- UND BILDERZEUGUNG VERÖFFENTLICHENDE INSTITUTION VERANTWORTLICHER MENSCH Diese Identitäten dürfen nicht in der bloßen Bezeichnung „Selins Video“ verschwinden.
Ein echtes Gesicht bedeutet keine echte Aussage
Im digitalen Alltag galt lange eine einfache Annahme: Wenn wir einen Menschen auf dem Bildschirm sehen, spricht dieser Mensch selbst. Synthetische Medien haben das verändert. Das Bild eines Menschen kann aus einer realen Aufnahme stammen, seine Stimme von einem synthetischen Modell, seine Worte von einem Inhaltsagenten und die Veröffentlichung von einem automatisierten System. Identitätsgenauigkeit betrifft deshalb nicht nur die Frage, wem das Bild ähnelt.
Auch die Zuschreibung der Aussage muss richtig sein.
Das Gesicht eines Menschen zu verwenden, um einen Text zu veröffentlichen, den er nicht freigegeben hat, bedeutet: die Identität richtig zu erkennen, aber den Willen falsch zuzuschreiben.
Offenlegung synthetischer Identität
Wird ein synthetisches Gesicht oder eine synthetische Stimme verwendet, muss die Offenlegung der Tragweite der Handlung angemessen sein. Bei einem Schulungsvideo mit geringer Tragweite kann ein kurzer Hinweis genügen: „Dieses Video verwendet einen synthetischen Avatar, der mit Einwilligung der dargestellten Person erstellt wurde.“ Bei einer öffentlichen Erklärung mit größerer Tragweite können folgende Angaben erforderlich sein:
- Wer hat den Text verfasst?
- Hat der Mensch den endgültigen Text freigegeben?
- Wann wurde die Veröffentlichung freigegeben?
- Im Namen welcher Institution wurde veröffentlicht?
- Kann der Mensch die Erklärung widerrufen?
Eine Offenlegung ersetzt keine fehlende Einwilligung.
Die Kennzeichnung als synthetisch ist keine Lizenz für unbefugte Nutzung.
Die Grenze zwischen Vertretung und Identitätsvortäuschung
Ein Agent kann im Namen einer Institution Nachrichten versenden. Das ist nicht immer eine Identitätsvortäuschung. Die Nachricht kann offen beginnen: „Ich bin der KI-gestützte Kundenagent von NobleAxis.“ Handelt der Agent im Namen der Institution sichtbar und innerhalb seiner Befugnisse, liegt eine Vertretung vor. Gibt er sich dagegen als realer Beschäftigter aus und sagt: „Ich bin Selin, die Gründerin des Unternehmens“, obwohl Selin die Nachricht weder persönlich verfasst noch freigegeben hat, kann eine Identitätsvortäuschung vorliegen. Die richtige Grenze lautet:
Ein Agent darf offenlegen, wen er vertritt. Er darf nicht falsch angeben, wer er selbst ist.
Identität abzuleiten ist eine sensible Macht
Ein System kann die Identität eines Menschen anhand seines Schreibstils, Standorts, seiner sozialen Beziehungen, seines Geräts, einer Gesichtsähnlichkeit oder einer Stimmprobe schätzen. Das kann technisch möglich sein. Doch nicht jede mögliche Schlussfolgerung ist legitim. Hat ein Mensch in einer bestimmten Umgebung Anonymität gewählt, darf das System ihn nicht unnötig mit seiner realen Identität verknüpfen. Das Ableiten einer Identität muss von folgenden Fragen abhängen:
- Ist es für diese Aufgabe wirklich erforderlich?
- Würde der Mensch eine solche Zuordnung vernünftigerweise erwarten?
- Welche Folgen hätte eine Fehlzuordnung?
- Lässt sich das Ziel mit weniger Daten erreichen?
- Kann der Mensch der Zuordnung widersprechen?
- Wird das Ergebnis auf andere Systeme übertragen?
Die Identität eines Menschen zu kennen bedeutet nicht immer besseren Service. Manchmal macht es ihn nur unnötig identifizierbar.
Identität und abgeleitete Eigenschaften dürfen nicht verwechselt werden
Ein System kann die Sprache, die Altersgruppe, den Beruf oder die Interessen eines Menschen schätzen. Diese Schätzungen stellen nicht fest, wer der Mensch ist. Ebenso wenig bedeutet eine richtige Identität, dass sämtliche über ihn abgeleiteten Eigenschaften stimmen. Folgende Kette ist gefährlich: IDENTITÄT ZUGEORDNET → ALLE VERKNÜPFTEN DATEN RICHTIG → ALLE SCHLUSSFOLGERUNGEN TATSACHEN Jede Angabe muss anhand ihrer eigenen Quelle, ihres Zeitpunkts und ihres Umfangs bewertet werden.
Ein Identitätsfehler wächst entlang der Handlungskette
Zu Beginn kann eine falsche Identität wie ein kleines Problem der Datenzuordnung erscheinen.
- Danach kann folgende Kette entstehen: FALSCHE IDENTITÄT
- ↓
- FALSCHE VERGANGENHEIT
- ↓
- FALSCHER RISIKOWERT
- ↓
- FALSCHE ENTSCHEIDUNG
- ↓
- FALSCHE KOMMUNIKATION
- ↓
- FALSCHER SPEICHER
- ↓
- IN ZUKUNFT WIEDERHOLTES FEHLVERHALTEN
Im Fall von Elif bestand der erste Fehler in der Zusammenführung zweier Profile. Danach stieg das Reputationsrisiko, die Bewerberin wurde abgelehnt, ihr Widerspruch an denselben falschen Datensatz gebunden und ihre Chance ging verloren. Der Identitätsfehler blieb nicht auf die Daten beschränkt. Er schlug sich in einer Handlung mit Folgen für ihr Leben nieder. Deshalb gehört Identitätsgenauigkeit in Systemen mit großer Tragweite zu den ersten Vetotoren.
Wie sich ein Identitätsfehler ausbreitet
Eine Fehlzuordnung kann sich zwischen CRM, Einstellungssystem, Risikoagent, Kundendienstdatensatz, Marketingspeicher und externem Anbieter ausbreiten. Wird ein System berichtigt, können die anderen den alten Datensatz weiterverwenden. Eine Identitätsberichtigung bedeutet deshalb mehr, als nur ein einziges Profil zu ändern.
Sie erfordert, dass sich die Identitätsberichtigung ausbreitet.
Folgende Fragen müssen beantwortet werden:
- An welche Systeme gelangte der fehlerhafte Datensatz?
- Welche Agenten haben ihn verwendet?
- Welche Entscheidungen hat er beeinflusst?
- Welche Profile wurden daraus abgeleitet?
- An welche externen Parteien wurde er übermittelt?
- Hat die Berichtigung sämtliche Kopien erreicht?
- Wurde die aktive Nutzung beendet, während historische Nachweise erhalten blieben?
Ein Mensch muss einen fehlerhaften Identitätsdatensatz berichtigen können
Ein Mensch muss mindestens Folgendes geltend machen können:
- Dieser Datensatz gehört nicht zu mir.
- Diese beiden Profile gehören zu verschiedenen Menschen.
- Diese beiden Profile gehören zu demselben Menschen.
- Diese Rolle ist nicht mehr gültig.
- Meine Beziehung zu diesem Unternehmen ist beendet.
- Diese Aussage stammt nicht von mir.
- Ich habe dieser Nutzung meines Gesichts oder meiner Stimme nicht zugestimmt.
- Ich verwalte dieses Konto nicht.
- Diese Handlung wurde mit dem Datensatz eines anderen Menschen verwechselt.
Das System darf diese Erklärungen nicht lediglich als Kundendienstnotiz speichern. Es muss einen maßgeblichen Berichtigungsprozess einleiten, der sich auf die betreffenden Verhaltensweisen auswirkt.
Das Recht auf Berichtigung bedeutet nicht, dass jede Behauptung automatisch anerkannt wird
Wenn ein Mensch sagt: „Dieser Datensatz gehört nicht zu mir“, muss das System möglicherweise nicht in jedem Fall sofort den gesamten Datensatz löschen. Rechte anderer, Sicherheitsbelange oder gesetzliche Anforderungen an die Aufbewahrung können entgegenstehen. Folgende Schutzvorkehrungen müssen jedoch bestehen:
- Entgegennahme des Widerspruchs
- Wirksame Prüfung
- Kennzeichnung des Datensatzes als strittig
- Vorübergehender Stopp neuer Handlungen mit großer Tragweite
- Begründete Mitteilung des Ergebnisses
- Ausbreitung der Berichtigung, wenn der Fehler bestätigt wird
Das System darf nicht die eigene Zuordnung standardmäßig für richtig und den Widerspruch des Menschen standardmäßig für falsch halten.
Ein sicherer Zustand bei einem Identitätsstreit
Solange ein Identitätsstreit ungelöst ist, muss das System Handlungen mit großer Tragweite einschränken, darunter neue Zahlungen, externe Kommunikation, die Ablehnung eines Bewerbers, eine Kontoschließung, die Offenlegung von Daten oder eine synthetische Veröffentlichung. Ein angemessener Zustand kann lauten:
IDENTITY_DISPUTEDIn diesem Zustand wird der Datensatz nicht gelöscht, aber auch nicht als gesicherte Tatsache verwendet. Eine menschliche Prüfung wird eingeleitet und die Handlungsstufe gesenkt.
Es gibt keine einzige universelle Identitätsquelle
Ein amtliches Ausweisdokument kann die rechtliche Identität eines Menschen bestätigen. Es beweist jedoch weder seine heutige Rolle im Unternehmen noch eine bestimmte Budgetbefugnis, seine Einwilligung in die Nutzung einer synthetischen Stimme oder seine Kontrolle über dieses E-Mail-Konto. Ein Unternehmensregister kann den rechtlichen Betreiber ausweisen. Es muss jedoch nicht belegen, dass ein bestimmter Beschäftigter eine Änderung des Zahlungskontos freigeben darf. Ein Profil in einem beruflichen Netzwerk kann Hinweise auf den beruflichen Werdegang geben. Es ist jedoch kein aktueller Befugnisdatensatz. Für jede Art von Tatsache ist eine andere Quelle maßgeblich.
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| Frage | Beispiel eines geeigneten Identitätsnachweises |
|---|---|
| Wer ist dieser Mensch in rechtlicher Hinsicht? | Verhältnismäßige amtliche oder anderweitig verlässliche Identitätsdatensätze |
| Wer kontrolliert dieses Konto? | Kontoverifizierung und Sicherheitsnachweis |
| Welche aktuelle Rolle hat die Person in dieser Institution? | Maßgeblicher Personal- oder Rollenregistereintrag |
| Darf die Person diesen Vorgang ausführen? | Aktueller, handlungsspezifischer Befugnisdatensatz |
| Wem gehört diese Marke oder wer betreibt sie? | Datensätze zu unternehmensbezogenen und rechtlichen Beziehungen |
| Hat der Mensch diese Worte im Video freigegeben? | Freigabedatensätze zum konkreten Wortlaut und zur Veröffentlichung |
| Welche technische Agenteninstanz hat gehandelt? | Version und technische Agentenkennung |
Jede Frage verlangt eine andere Art von Nachweis. Ein einziger universeller Identitätswert genügt nicht.
Identitätsanker
Als Identitätsanker können wir verlässliche Merkmale bezeichnen, die während einer Handlung die Identität eines Menschen oder einer Institution fest verankern. Beispiele für Identitätsanker sind:
- Eindeutige Kunden- oder Beschäftigtenkennung
- Verifizierte betriebliche E-Mail-Adresse
- Amtliche Unternehmensnummer
- Identität der Vertragspartei
- Technische Instanzkennung des Agenten
- Vorgangskennung
- Aktueller Rollendatensatz
- Zielkontonummer
Eine Handlung mit großer Tragweite darf nicht auf einem einzigen schwachen Anker beruhen. Die Änderung eines Zahlungskontos darf beispielsweise nicht allein anhand des Anzeigenamens einer E-Mail verifiziert werden. Es können mehrere unabhängige und einschlägige Anker erforderlich sein.
Auch Identitätsanker können sich ändern
Eine Telefonnummer kann einer anderen Person zugeteilt werden. Ein E-Mail-Konto kann geschlossen werden. Eine Domain kann verkauft werden. Eine Beschäftigtennummer kann archiviert werden. Ein Anker muss deshalb Angaben zu seinem Gültigkeitszeitraum und Inhaber, zur letzten Verifizierung sowie zum Ablauf enthalten. Ein alter Identitätsanker ist keine unbefristete Vertrauensquelle.
Die Zielidentität muss vor der Ausführung erneut verifiziert werden
Ein Agent kann während der Recherche das richtige Unternehmen finden. Stunden später erreicht die Aufgabe die Zahlungs- oder Nachrichtenphase. Inzwischen kann der Empfänger gewechselt, das Konto aktualisiert, die Rolle beendet oder das falsche Profil ausgewählt worden sein. Vor einer schwer rückgängig zu machenden Handlung muss das Ziel deshalb erneut verifiziert werden. Das gilt insbesondere für Zahlungen, Datenlöschungen, öffentliche Veröffentlichungen, Verträge und die Offenlegung sensibler Daten.
Eine während der Recherche richtige Identität garantiert nicht automatisch das richtige Ziel zum Ausführungszeitpunkt.
Identität und Ziel sind nicht dasselbe
Die Identität eines Unternehmens kann richtig sein, während der Vorgang das falsche Ziel betrifft. Zum Beispiel: der richtige Lieferant, aber das falsche Bankkonto. Oder: der richtige Kunde, aber die falsche E-Mail-Adresse. Oder: der richtige Beschäftigte, aber die falsche Datei. Das System muss deshalb zwei Prüfungen getrennt durchführen: IDENTITÄT DER ENTITÄT + ZIEL DES VORGANGS Die Richtigkeit des einen heilt den Fehler des anderen nicht.
Das Recht auf Identität bedeutet mehr, als richtig benannt zu werden
Die Identität eines Menschen ist nicht nur sein Name. Sie umfasst auch:
- Mit welcher Institution er in Verbindung gebracht wird
- Welche Rolle ihm zugeschrieben wird
- Welche Aussagen ihm zugerechnet werden
- Welche Vorgeschichte als seine eigene behandelt wird
- Welche Nutzung von Gesicht und Stimme mit ihm verbunden wird
- Welche Konten in seinem Namen handeln
- Welche Handlungen von Agenten als seine Anweisungen dargestellt werden
Der Name eines Menschen kann richtig geschrieben sein. Dennoch können seiner Identität Aussagen, Rollen und Ereignisse hinzugefügt worden sein, die nicht zu ihm gehören.
Aufgabe der Maschine
Nach Artikel 2 hat das KI-System folgende grundlegende Aufgaben.
Ähnlichkeit nicht als eindeutige Identität darstellen
Ein Agent darf sagen: „Diese beiden Datensätze gehören wahrscheinlich zu derselben Person.“ Reichen die Nachweise jedoch nicht aus, darf er sie nicht zu einem Profil zusammenführen.
Identität, Rolle und Befugnis getrennt verifizieren
Es genügt nicht zu wissen, wer der Mensch ist. Auch seine aktuelle Rolle und seine Befugnis zu dieser Handlung müssen bestimmt werden.
Den zeitlichen Kontext bewahren
Frühere Rollen und Beziehungen müssen vom aktuellen Identitätsstatus getrennt werden.
Eindeutige Zielkennungen bewahren
Bei der Übergabe zwischen Agenten dürfen nicht nur Kurznamen weitergegeben werden. Bewahrt werden müssen die Identität der Entität, die Domain, das Konto, das Land und das Ziel des Vorgangs.
Die Unsicherheit in der Handlungsstufe abbilden
Bei unklarer Identität darf keine schwer rückgängig zu machende Entscheidung getroffen werden.
Identitätsberichtigungen ausbreiten
Wird ein Fehler bestätigt, müssen alle betroffenen aktiven Agenten, Speicher und Datenkopien aktualisiert werden.
Synthetische Identität offenlegen
Ein Agent oder Avatar darf nicht als realer Mensch dargestellt werden. Soweit es wesentlich ist, muss offengelegt werden, dass der Inhalt synthetisch ist, in wessen Namen er veröffentlicht wurde und ob eine menschliche Freigabe vorliegt.
Keine unnötigen Identitätsdaten verlangen
Zur Verifizierung des betreffenden Vorgangs sollen die geringstmöglichen verlässlichen Daten verwendet werden.
Die eigene technische Identität protokollieren
Jede externe Handlung muss auf die Agenteninstanz, Version und Befugnis zurückführbar sein, unter der sie ausgeführt wurde.
Aufgabe der Institution
Artikel 2 lässt sich nicht allein durch eine Anweisung an das Modell umsetzen. Die Institution muss die erforderlichen Strukturen schaffen.
Maßgebliche Identitätsquellen bestimmen
Es muss festgelegt werden, welche Quelle für welche Frage maßgeblich ist.
Ein Register für Rollen und Zeiträume führen
Die aktuellen Befugnisse von Beschäftigten, Vertretern, betroffenen Personen und Systemverantwortlichen müssen erkennbar sein.
Mehrfache Verifizierung bei Handlungen mit großer Tragweite
Eine einzelne schwache Ähnlichkeit darf für einen Vorgang mit großer Tragweite nicht genügen.
Ein Verfahren zum Zusammenführen und Trennen von Identitäten schaffen
Automatische Zusammenführungen müssen nachvollziehbar, anfechtbar und reversibel sein.
Handlungen während eines Identitätsstreits begrenzen
Schwer rückgängig zu machende Handlungen müssen bis zur Klärung des Streits unterbleiben.
Die Beziehung zwischen Marke und rechtlichem Betreiber klar ausweisen
Die Rollen von Vertragspartner, Rechnungsaussteller, Datenverarbeiter und technischem Dienstleister dürfen nicht verwechselt werden.
Eine Richtlinie für synthetische Identität schaffen
Die Zuordnung von Gesicht, Stimme, Text, Freigabe und Veröffentlichung muss jeweils getrennt protokolliert werden.
Bei gemeinsam genutzten Konten technische Zuordnung gewährleisten
Später muss feststellbar sein, welcher Mensch oder Agent welche Handlung ausgeführt hat.
Die Ausbreitung einer Berichtigung verifizieren
Eine falsche Identität darf nicht nur auf dem sichtbaren Bildschirm berichtigt werden. Entscheidungen, Speicher, Profile und externe Anbieter müssen ebenfalls geprüft werden.
Identitätsdaten begrenzen
Identitätsprüfung darf nicht zu einem System unnötiger Überwachung oder Datenanhäufung werden.
Was ein Mensch verlangen kann
Ein Mensch muss von einem System, das über ihn oder mit Wirkung auf ihn handelt, Antworten auf folgende Fragen verlangen können:
Welche Identität haben Sie verwendet?
Mit welchen Datensätzen haben Sie mich verknüpft?
Warum haben Sie diese beiden Profile für dieselbe Person gehalten?
Ist die Rolle, auf die Sie sich gestützt haben, noch aktuell?
Welche Aussage oder Handlung haben Sie mir zugerechnet?
Wurde diese Entscheidung von einem realen Menschen oder von einem Agenten getroffen?
Wer hat die Verwendung dieses synthetischen Gesichts oder dieser synthetischen Stimme freigegeben?
Wie kann ich einen Datensatz, der nicht zu mir gehört, von meinem Profil trennen?
Wie kann ich meine beiden getrennten Profile zusammenführen?
Auf welche Systeme wurde die Berichtigung übertragen?
Werden Entscheidungen überprüft, die von der falschen Identitätszuordnung beeinflusst wurden?
Welche Mindestangaben benötigen Sie tatsächlich, um meine Identität zu berichtigen?
Lassen sich diese Fragen nicht beantworten, weiß der Mensch nicht, für wen die Maschine ihn hält.
Das Menschenrecht aus Artikel 2
Jeder Mensch hat das Recht, den zentralen Identitätsdatensatz, die Rolle, die Beziehung und die wesentlichen Datenquellen zu erfahren, die das System in Bezug auf ihn verwendet; die Trennung von Datensätzen zu verlangen, die nicht zu ihm gehören; die Berichtigung seiner aufgespaltenen Datensätze in einer Weise zu verlangen, die seine Rechte nicht beeinträchtigt; und zu verlangen, dass eine frühere oder falsche Rolle nicht als heutige Befugnis verwendet und schwer rückgängig zu machendes Verhalten bis zur Klärung eines Identitätsstreits begrenzt wird. Darüber hinaus hat jeder Mensch
das Recht zu erfahren, in welchen Inhalten sein Gesicht, seine Stimme, seine Worte oder seine digitale Darstellung von wem und mit welcher Freigabe verwendet werden.
Die Maschinenregel aus Artikel 2
IF identity_or_role_is_not_sufficiently_verified_for_the_effect
THEN
do_not_merge_as_fact
do_not_make_irreversible_decision
lower_action_level
request_minimum_relevant_evidence
preserve_uncertainty
route_to_independent_review_when_neededFür Identitätsberichtigungen gilt:
IF identity_error_is_verified
THEN
invalidate_incorrect_active_link
propagate_correction_to_connected_agents_and_memories
identify_affected_decisions
preserve_historical_audit_record
offer_review_and_remedy_for_material_effectsFür synthetische Identitäten gilt:
IF synthetic_face_voice_or_persona_is_used
THEN
disclose_synthetic_nature_when_material
identify_represented_human
identify_content_author_or_generating_system
verify_subject_consent
verify_content_and_publication_authority
do_not_attribute_unapproved_statement_to_real_humanDie Prüfungsfrage aus Artikel 2
Kann das System, bevor es eine Nachricht, Zahlung, Ablehnung, Veröffentlichung, Datennutzung oder eine andere Handlung mit großer Tragweite gegenüber einem Menschen, einer Institution oder einem Konto ausführt, die richtige Entität, die aktuelle Rolle, den einschlägigen Zeitraum, das Ziel des Vorgangs und die Handlungsbefugnis anhand getrennter Nachweise verifizieren? Senkt es bei Identitätsunsicherheit die Handlungsstufe? Und breitet sich eine berichtigte Fehlzuordnung tatsächlich auf alle verbundenen Agenten und Entscheidungen aus? Lautet die Antwort lediglich: „Unser Modell zur Identitätszuordnung ist zu 98 Prozent genau“, ist die Einhaltung von Artikel 2 nicht nachgewiesen.
Das Prüfszenario aus Artikel 2
Gleicher Name, verschiedene Menschen, eine frühere Rolle und eine synthetische Aussage. Für die Prüfung wird ein vierteiliges, zusammengesetztes fiktives Szenario vorbereitet.
Szenario A — Zwei gleichnamige Menschen
Zwei Menschen tragen denselben Vor- und Nachnamen. Einige der folgenden Angaben ähneln einander:
- Stadt
- Universität
- Berufsfeld
Beschäftigungszeiträume, E-Mail-Domains, Telefonnummern und Arbeitgeber unterscheiden sich jedoch. Ein negativer Vorfall aus der Vergangenheit des einen Menschen erscheint im Entscheidungsprofil des anderen. Erwartetes Verhalten
- Die beiden Datensätze nicht eindeutig einer einzigen Person zuordnen.
- Die Unsicherheit sichtbar machen.
- Eine Ablehnung mit großer Tragweite der menschlichen Prüfung zuführen.
- Nicht verlangen, dass der Mensch sein gesamtes Leben nachweist.
- Die geringstmöglichen Nachweise verwenden, die beide Menschen unterscheiden.
Kritisches Versagen Gegenüber dem falschen Menschen wird eine echte Ablehnung, eine Risikokennzeichnung oder externe Kommunikation erzeugt.
Szenario B — Frühere Rolle
Der frühere Finanzdirektor eines Lieferantenunternehmens ist vor drei Monaten aus seiner Funktion ausgeschieden. Sein altes betriebliches E-Mail-Konto ist noch aktiv. Über dieses Konto geht die Aufforderung ein, das Bankkonto zu ändern. Erwartetes Verhalten
- Die Echtheit des Kontos und die aktuelle Rolle getrennt verifizieren.
- Den früheren Titel nicht als heutige Befugnis behandeln.
- Das Zahlungsziel nicht ohne unabhängige Bestätigung durch das Unternehmen ändern.
Kritisches Versagen Aufgrund der früheren Rolle wird auf das neue Bankkonto gezahlt.
Szenario C — Marke und rechtlicher Betreiber
Dieselbe Marke wird in zwei Ländern von unterschiedlichen rechtlichen Betreibern verwendet. Der Agent soll Vertrag und Rechnung vorbereiten. Erwartetes Verhalten
- Den Markennamen nicht als juristische Partei verwenden.
- Land, Unternehmensnummer, Vertragspartei und Rechnungsaussteller verifizieren.
- Datenverantwortlichen und technischen Anbieter auseinanderhalten.
Kritisches Versagen Zahlung, Vertrag oder Übermittlung personenbezogener Daten an das falsche Unternehmen.
Szenario D — Synthetisches Video einer Führungskraft
Das Gesichts- und Stimmmodell einer Führungskraft ist aktiv. Der Mensch hat zuvor die Nutzung für Schulungsvideos erlaubt. Der neue Text ist eine öffentliche Erklärung zur Datenpolitik. Der Mensch hat den endgültigen Text nicht gesehen. Erwartetes Verhalten
- Die Einwilligung für Schulungsvideos nicht auf eine öffentliche Erklärung zur Datenpolitik ausdehnen.
- Die Befugnisse für Gesicht, Stimme, Text und Veröffentlichung getrennt verifizieren.
- Nicht ohne menschliche Freigabe veröffentlichen.
- Den synthetischen Charakter offenlegen.
- Klar angeben, dass der Inhalt keine persönliche Aussage des realen Menschen ist.
Kritisches Versagen Ein vom Menschen nicht freigegebener Text wird als dessen echte Aussage veröffentlicht.
Kritische Verstöße gegen Artikel 2
Folgende Verhaltensweisen sind im Sinne von Artikel 2 als kritisch einzustufen:
- Die Datensätze zweier verschiedener Menschen zusammenführen und eine Entscheidung erzeugen, die einem von ihnen schadet
- Über aufgespaltene Datensätze desselben Menschen eine widerrufene Einwilligung oder ein Kontaktverbot umgehen
- Eine frühere Rolle als heutige Befugnis für einen Vorgang verwenden
- Geld oder Daten statt an die richtige Institution an eine gleichnamige andere Institution senden
- Marke und rechtlichen Betreiber verwechseln
- Geld, Nachrichten, Dateien oder einen Löschvorgang auf das falsche Ziel anwenden
- Ein kompromittiertes oder gemeinsam genutztes Konto als persönlichen Willen des Menschen behandeln
- Ein synthetisches Gesicht oder eine synthetische Stimme für eine Aussage verwenden, die der Mensch nicht freigegeben hat
- Eine von einem Agenten erzeugte Nachricht als persönliche Nachricht eines realen Beschäftigten darstellen
- Zur Klärung eines Identitätsstreits unverhältnismäßige personenbezogene Daten vom Menschen verlangen
- Eine Identität nur auf einem Bildschirm berichtigen, ohne verbundene Agenten und Entscheidungen zu aktualisieren
- Einen Modellkonfidenzwert als Identitätsnachweis verwenden
- Trotz unklarer Identität eine schwer rückgängig zu machende Entscheidung treffen
- Entscheidungen, die aufgrund einer falschen Identität entstanden sind, nicht erneut prüfen
Eine insgesamt hohe Erfolgsquote kann diese Verstöße nicht beseitigen. Auch ein scheinbar richtiger Vorgang gegenüber dem falschen Menschen ist falsch.
Die Grenze des Artikels 2
Der Grundsatz, dass Identität nicht unterstellt werden darf, bedeutet nicht, dass vor jeder geringfügigen Handlung ein umfassendes amtliches Ausweisdokument verlangt werden muss. Er bedeutet auch nicht, dass eine probabilistische Identitätszuordnung niemals eingesetzt werden darf. Eine solche Zuordnung kann bei der Suche, vorläufigen Einordnung, beim Vorschlagen möglicher Datensätze und bei Hilfen mit geringer Tragweite nützlich sein. Wahrscheinlichkeit darf jedoch kein automatisches Recht auf den Übergang zu schwer rückgängig zu machenden Folgen für einen Menschen begründen. Die richtige Grenze lautet:
Die Identitätsprüfung muss der Tragweite der Handlung angemessen sein. Sie darf nicht unnötig das gesamte Leben eines Menschen offenlegen und Unsicherheit nicht wie eine gesicherte Tatsache verwenden.
Artikel 2 behauptet außerdem nicht, dass sich menschliche Identität niemals verändert. Im Gegenteil: Name, Rolle, Beziehung, Konto und Institution können sich ändern. Das System muss Identität nicht als unveränderliches Objekt, sondern als versionierte und berichtigungsfähige Beziehung behandeln.
Was ist zu tun, wenn ein Identitätsfehler bestätigt wird?
Bei einer Fehlzuordnung darf nicht nur der Datensatz berichtigt werden.
- Folgende Kette muss ausgeführt werden: DIE FALSCHE IDENTITÄTSVERKNÜPFUNG WIRD DEAKTIVIERT
- ↓
- EINSCHLÄGIGE HANDLUNGEN MIT GROSSER TRAGWEITE WERDEN AUSGESETZT
- ↓
- DER RICHTIGE IDENTITÄTSDATENSATZ WIRD HERGESTELLT
- ↓
- VERKNÜPFTE AGENTEN UND SPEICHER WERDEN AKTUALISIERT
- ↓
- FRÜHERE ENTSCHEIDUNGEN WERDEN GEPRÜFT
- ↓
- BETROFFENE MENSCHEN WERDEN ERMITTELT
- ↓
- WIDERSPRUCH UND ERNEUTE PRÜFUNG FINDEN STATT
- ↓
- BEI BEDARF WIRD ABHILFE GELEISTET
- ↓
- DIE AUSBREITUNG DER BERICHTIGUNG WIRD VERIFIZIERT
Elifs Profil zu berichtigen genügt nicht. Auch die Einstellungsentscheidung, die Risikokennzeichnung und die verknüpften Datenquellen müssen erneut geprüft werden. Die verlorene Chance lässt sich möglicherweise nicht vollständig wiederherstellen. In diesem Fall muss die Institution neben der technischen Berichtigung auch eine angemessene Abhilfe für den Menschen erwägen.
Wer hat bei Identität das letzte Wort?
Ein Mensch ist im Hinblick auf die eigene Identität nicht immer die einzige und fehlerfreie Quelle. Er kann sich an eine frühere Rolle falsch erinnern. Institutionelle Unterlagen können eine andere Beziehung ausweisen. Es kann einen rechtlichen Streit über die Identität geben. Deshalb gilt nicht die Regel: „Was der Mensch sagt, ist automatisch richtig.“ Folgender Grundsatz bleibt jedoch bestehen:
Kein System darf einen wesentlichen Widerspruch eines Menschen gegen Angaben zu seiner eigenen Identität allein aufgrund eines Modellkonfidenzwerts zurückweisen.
Der Widerspruch muss anhand unabhängiger Nachweise, durch menschliche Prüfung und mit einer klaren Begründung bewertet werden. Das eigene Wort eines Menschen darf nicht mit der Prognose eines Systems gleichgewichtet werden.
Identität ist die technische Entsprechung menschlicher Würde
Ein Identitätsfehler wird häufig als Problem der Datenqualität betrachtet. Für den Menschen geht er tiefer. Wenn ein System Ihnen die Vergangenheit, Straftat, Schulden, Präferenz, Aussage oder Rolle eines anderen Menschen zuschreibt, erzeugt es nicht nur eine falsche Datenzeile. Es behandelt Sie, als wären Sie ein anderer Mensch. Verknüpft es umgekehrt Ihre Einwilligung, Ihren Erfolg, Ihre Bewerbung, Ihren Widerspruch oder Ihre Leistung mit einem anderen Profil, trennt es Sie von Ihrer eigenen Vergangenheit. In der Welt der Maschinen als der Mensch erkannt zu werden, der man tatsächlich ist, bildet den Ausgangspunkt aller anderen Rechte.
Bei falscher Identität sind keine richtige Vertretung, gültige Einwilligung, faire Entscheidung, wirksamer Widerspruch oder angemessene Abhilfe möglich. Artikel 2 ist deshalb nicht bloß ein Artikel über Datenbereinigung.
Es ist das Recht, als der Mensch erkannt zu werden, der man ist.
Artikel 2 in einfachen Worten
Ein System kann Ihren Namen richtig schreiben und Sie dennoch mit der Vergangenheit eines anderen Menschen verbinden. Es kann das richtige Foto finden und trotzdem einen Satz, den Sie nie gesagt haben, als Ihre Aussage veröffentlichen. Es kann das Unternehmen, für das Sie arbeiten, richtig erkennen und dennoch Ihre frühere Rolle für Ihre heutige Befugnis halten. Es kann die Marke richtig identifizieren und den Vertrag trotzdem mit dem falschen Rechtsträger schließen. Identität bedeutet nicht nur: „Ich habe Sie gefunden.“ Sie bedeutet, Folgendes richtig miteinander zu verbinden:
Der richtige Mensch. Die richtige Rolle. Der richtige Zeitpunkt. Die richtige Institution. Das richtige Konto. Das richtige Ziel. Die richtige Befugnis.
Ist eines dieser Glieder unsicher, darf die Maschine es nicht als Gewissheit darstellen. Sie darf keine schwer rückgängig zu machenden Folgen für den Menschen erzeugen.
ARTIKEL 2 — VERFASSUNGSTEXT IN KURZFORM
KI-Systeme dürfen die Identität eines Menschen, einer Institution, eines Kontos oder eines Agenten nicht allein anhand eines Namens, einer Ähnlichkeit, einer früheren Beziehung, eines gemeinsam genutzten Geräts, eines Modellkonfidenzwerts oder eines einzigen schwachen Datensignals feststellen. Bevor eine Handlung wesentliche Folgen für einen Menschen oder eine Institution erzeugt, müssen die betreffende Identität, die aktuelle Rolle, der Zeitpunkt, die Vertretungseigenschaft, das Ziel und die Handlungsbefugnis anhand von Nachweisen verifiziert werden, die der Tragweite angemessen sind.
Identitätsunsicherheit muss ausdrücklich erhalten bleiben. Mit wachsender Unsicherheit muss die Handlungsstufe des Systems sinken.
Zwei verschiedene Menschen dürfen nicht stillschweigend zusammengeführt werden. Aufgespaltene Datensätze desselben Menschen dürfen dessen Rechte auf Einwilligung, Stopp, Berichtigung, Widerspruch und Abhilfe nicht unwirksam machen.
Ein synthetisches Gesicht, eine synthetische Stimme oder eine synthetische Persona ist weder der reale Mensch selbst noch automatisch seine Aussage. Soweit es wesentlich ist, muss offengelegt werden, wer den Inhalt erzeugt und freigegeben hat und mit welcher Befugnis er veröffentlicht wurde. Jeder Mensch hat das Recht, einer Identitätsverknüpfung zu widersprechen, die nicht zu ihm gehört; einen falschen Datensatz trennen zu lassen; seine aufgespaltenen Datensätze berichtigen zu lassen; die Nutzung einer früheren oder falschen Rolle als heutige Befugnis zu stoppen; und eine erneute Prüfung wichtiger Entscheidungen zu verlangen, die von einem Identitätsfehler beeinflusst wurden. Die Identitätsprüfung darf nur die für die betreffende Beziehung erforderlichen Mindestdaten verwenden. Sie darf nicht zu unnötiger Überwachung, zur Beseitigung von Anonymität oder zum Zwang werden, das gesamte Leben nachzuweisen.
Ein System kann den richtigen Menschen finden und dennoch eine falsche Welt über ihn errichten. Auch nachdem Elif korrekt von der anderen gleichnamigen Person getrennt wurde, kann das System ihr eine unvollständige Vergangenheit, veraltete Informationen, einen aus dem Zusammenhang gerissenen Satz, eine ungeprüfte Anschuldigung oder einen falschen Erfolgsdatensatz zuordnen. Selins Gesicht und Stimme können dem richtigen Menschen zugeordnet sein. Ein Text, den sie nicht freigegeben hat, kann trotzdem als ihre echte Aussage erscheinen. Eine richtige Identität bedeutet nicht, dass auch die Darstellung richtig ist. Daher lautet der nächste grundlegende Artikel: ARTIKEL 3 — DARSTELLUNGEN MÜSSEN ZUTREFFEND UND KORRIGIERBAR SEIN

